Webseite des Siedlungsausschusses der Siedlung Sickingenstraße 7 und 8 der Baugenossenschaft 1892
Gemeinschaftskasse
Wir erhalten von der Genossenschaft monatlich einen geringen Betrag (zweistellig).
Es gibt einen 1892-Siedlungsfond, bei dem man erweiterte Anträge einreichen kann, um erweiterte Dinge, wie z.B. eine Bestuhlung für den Garten zu finanzieren. Es handelt sich aber um Anträge, die gestellt von einem Gremium bewilligt werden müssen.
Der Kassenstand kann durch die Mitglieder des SAUS eingesehen werden, genauso wie alle vergangenen Ausgaben der letzten Jahre. Auf Anfrage dürfen Siedler beim SAUS-Mitglied ihres Vertrauens diese Zahlungen einsehen, wobei der Betrag und der Zweck offengelegt werden, aber die Personen anonym gehalten werden.
Der Kassenwart ist eine im SAUS gewählte Person, die Zahlungen im Namen des SAUS mit der Kasse ausbezahlt. Dafür muss die Zahlung genehmigt sein.
Regeln für die Beteiligung
Damit eine Zahlung genehmigt werden kann, wird sie vorher dem Siedlungsausschuss angekündigt. Der Siedlungsausschuss bekommt dazu den Ausgabenzweck sowie einen Voranschlag der Kosten.
Die Genehmigung erfolgt dadurch, dass eine einfache Mehrheit der Mitglieder des SAUS der Ausgabe zustimmt.
Die Auszahlung erfolgt wie folgt:
– Ist der Betrag einer genehmigten Ausgabe letztlich kleiner als der bewilligte Betrag, dann erhält der Siedler den Betrag, den er tatsächlich ausgegeben hat.
– Ist der Betrag einer genehmigten Ausgabe letztlich größer als der bewilligte Betrag, dann *kann* der SAUS nachträglich die höhere Ausgabe genehmigen, *muss* er aber nicht. Wenn er das nicht tut, dann erhält der Siedler eine Auszahlung bis zum genehmigten Betrag.
Es reicht, wenn die Rechnung oder der Kassenbon beim SAUS digital eingereicht wird. Siedler, die nicht über die Möglichkeiten verfügen, können dem SAUS-Mitglied ihres Vertrauens gerne eine Papierversion geben. Das SAUS-Mitglied digitalisiert die Rechnung/den Kassenbon dann.
Für geringe Beträge (<10 EUR) reicht ggf. eine formfreie Rechnung.